Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der ResQPro GbR für Erste-Hilfe- und Notfalltrainings
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Buchung und Durchführung von Erste-Hilfe-Kursen, Notfalltrainings und vergleichbaren Schulungsleistungen (nachfolgend „Kurse“), die zwischen der
ResQPro GbR
vertreten durch die Gesellschafter Lars Trescher und David Küpper
Käthe-Kollwitz-Str. 27
41569 Rommerskirchen
E-Mail: info@resqpro.de
(nachfolgend „ResQPro“ oder „wir“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Auftraggeber“) geschlossen werden. Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
(2) ResQPro ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Eine Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen und nicht erhoben.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ResQPro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten sowohl für die Buchung über unsere Website als auch für telefonische, schriftliche oder persönliche Anmeldungen.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Die Darstellung der Kurse auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Absenden des Buchungsformulars bzw. der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kursvertrags ab. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung von ResQPro (per E-Mail oder in Textform) zustande.
(3) Bei Buchungen für Dritte (z. B. Firmen, die Mitarbeitende anmelden) haftet der Auftraggeber für sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag, unabhängig davon, ob die angemeldeten Personen selbst am Kurs teilnehmen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. im Angebot ausgewiesenen Preise. Da ResQPro Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG ist, handelt es sich um Endpreise ohne gesonderten Steuerausweis.
(2) Die Kursgebühr ist vollständig im Voraus fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
(3) Für betriebliche Ersthelfer-Ausbildungen kann alternativ eine direkte Abrechnung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass ResQPro spätestens zu Kursbeginn das vollständig ausgefüllte Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft oder ein gültiger Bildungsgutschein vorliegt. Liegt eines dieser Dokumente zu Kursbeginn nicht vor, wird die Kursgebühr regulär gegenüber dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber als Privatzahler abgerechnet und ist gemäß Abs. 2 fällig.
(4) ResQPro behält sich vor, Teilnehmer von der Kursteilnahme auszuschließen oder die Ausstellung bzw. Aushändigung der Teilnahmebescheinigung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten (siehe § 6).
§ 4 Mindestteilnehmerzahl und Kursausfall
(1) Die Durchführung eines Kurses setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen voraus.
(2) Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder muss ein Kurs aus einem von ResQPro zu vertretenden Grund (z. B. Ausfall der Trainerin bzw. des Trainers, organisatorische Gründe) abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Alternativ bieten wir nach Möglichkeit einen Ausweichtermin an; die Entscheidung hierüber liegt beim Teilnehmer.
(3) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind im Fall des Kursausfalls ausgeschlossen, soweit ResQPro nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (vgl. auch § 8).
§ 5 Rücktritt und Stornierung durch den Teilnehmer
(1) Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber kann vor Kursbeginn jederzeit in Textform (E-Mail genügt) von der Buchung zurücktreten. Für die Rückerstattung der Kursgebühr gilt folgende Staffelung, bezogen auf den jeweiligen Kursbeginn:
Bis 14 Tage vor Kursbeginn: 100 %
13 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 %
6 bis 2 Tage vor Kursbeginn: 20 %
Ab weniger als 2 Tagen vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen: 0 %
(2) Maßgeblich für die Berechnung der Frist ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei ResQPro.
(3) Dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber steht es frei, anstelle des Rücktritts kostenfrei eine Ersatzperson zu benennen, die am gebuchten Kurstermin teilnimmt. Die Benennung einer Ersatzperson ist bis zum Kursbeginn möglich und lässt die Stornogebühr entfallen.
(4) Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ResQPro ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale.
§ 6 Ausschluss von Teilnehmern und Zurückbehaltung der Bescheinigung
(1) ResQPro ist berechtigt, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an einem Kurs auszuschließen, wenn diese den Kursablauf erheblich stören, gegen Sicherheits- oder Hygienevorschriften verstoßen oder die Kursgebühr nicht rechtzeitig entrichtet wurde. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht in diesem Fall nicht, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist.
(2) ResQPro ist berechtigt, die Ausstellung, Aushändigung oder Übersendung der Teilnahmebescheinigung bzw. des Nachweises über die erfolgreiche Kursteilnahme bis zum vollständigen Ausgleich der Kursgebühr zurückzubehalten.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu, wenn der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. über unsere Website) geschlossen wurde.
(2) Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Da unsere Kurse an einem festen Termin mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden, ist das gesetzliche Widerrufsrecht in diesen Fällen ausgeschlossen. Es gelten stattdessen die Stornoregelungen gemäß § 5 dieser AGB.
(3) Sofern im Einzelfall ausnahmsweise doch ein Widerrufsrecht besteht (z. B. bei Buchungen ohne festen Kurstermin), wird der Verbraucher hierüber sowie über die Widerrufsmodalitäten gesondert in Textform informiert.
§ 8 Teilnahmebescheinigungen und Leistungsumfang
(1) Nach erfolgreichem Abschluss eines Kurses erhält der Teilnehmer eine entsprechende Teilnahme- bzw. Qualifikationsbescheinigung, sofern die jeweiligen Kursvoraussetzungen (z. B. Anwesenheit, praktische Übungen) erfüllt wurden.
(2) Kursinhalte, -dauer und -umfang richten sich nach der jeweiligen Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. ResQPro behält sich vor, Kursinhalte im Rahmen fachlicher und gesetzlicher Anforderungen anzupassen, sofern dies dem Teilnehmer zumutbar ist.
§ 9 Haftung
(1) ResQPro haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ResQPro beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, haftet ResQPro auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von ResQPro ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Teilnahme an praktischen Übungen (z. B. Herz-Lungen-Wiederbelebung, Verbandstechniken) erfolgt in Eigenverantwortung. Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen, die einer Teilnahme entgegenstehen könnten, vor Kursbeginn mitzuteilen.
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Kommunikation sowie – soweit erforderlich – zur Abrechnung mit Berufsgenossenschaften verwendet und gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der DSGVO) verarbeitet. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung auf www.resqpro.de.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch keine zwingenden Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts eingeschränkt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von ResQPro.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2026
